Tattoofarben
Informationen zur Chemikalienregulierung durch die EU Verordnung REACH!
Am 04. Januar 2022 trat die Verordnung (EU) 2020/2081 vom 14.Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH - Verordnung (EG) 1907/2006 „betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up“ in Kraft. In dieser Verordnung wurden u.a. 54 Pigmente verboten und die Höchstgrenzen für Inhaltsstoffe in Tätowiermittel auf max. 0,02% gesetzt.
Mit diesen Vorgaben wurden die bisher erhältlichen bzw. verwendeten Tattoofarben automatisch verboten. Auch wenn die bisherigen Farben durch die deutsche Tätowiermittel-Verordnung vom 13. November 2008 (TätMVO) zugelassen waren. Die Verwendung nicht REACH-konformer Farben wird mit einem Bußgeld von 50.000 Euro und bis zu 5 Jahren Haft bestraft.
Lediglich die Verwendung der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 wurde um ein Jahr als Übergangszeit verlängert. Das Verbot dieser Pigmente tritt am 04. Januar 2023 in Kraft. Für die genannten Pigmente gibt es laut Herstellern keinen adäquaten Ersatz. Somit würden rund 70% der bisher verfügbaren Tattoofarben verboten. Aus diesem Grund wurden zahlreiche Petitionen gestartet, wie „Tattoofarben retten“ oder auf EU-Ebene die „Save the Pigments“-Kampagne, um die Tattoo- und Kosmetikbranche zu schützen. Diese Petitionen fanden viel Zustimmung, doch bis heute ohne jeglichen Erfolg!
Was bedeutet dies für uns als Studio und für euch als Kunden?
Die gute Nachricht vorweg; Wir können REACH konforme Farbmittel seit August 2024 bedenkenlos in unserem Studio anbieten! Es ist also kein Problem ein buntes farbbrilliantes Tattoo zu erhalten!!!
Nach Einführung der Verordung im Januar 2022 wurden zwar relativ zügig Ersatzfarben von wenigen Herstellern angekündigt, was den ersten Schock abmilderte. Doch aufgrund der weltweiten Situation ließen die Ersatzfarben sehr lange auf sich warten. Die Corona-Pandemie hatte viele Prozesse ausgebremst, da die Farbmittelhersteller ihre Herstellungsverfahren den EU Richtlinien anpassen mussten. Die Restriktion der Inhaltsstoffe (darunter auch die der Konservierungsmittel) mussten aufgefangen werden. 52 Pigmente fielen weg und mussten durch Alternativen ersetzt werden. Daraufhin folgten der Angriffskrieg Russlands und die dadurch entstandenen Sanktionen, die weltweit zusätzlich für Rohstoffmangel (ja auch bei den Farbpigmenten) sorgten. Der 2 Monate andauernde Lockdown (Mai/Juni 2022) des größten Frachthafens der Welt in Shanghai erschwerte die derzeitige Situation.
Die ersten alternativen Farben waren aus unserer Sicht „unbrauchbar“. Unbekannte Hersteller oder unbrauchbare Farbpaletten konnten aus qualitativen oder wirtschaftlichen Gründen die fehlenden Farben nicht ersetzen. Erst sehr langsam trudelten in den EU Ländern die ersten Ersatzfarbmittel ein. Unser bevorzugter Hersteller lieferte erst Ende August 2022 genügend Farben aus. Nur mit diesem Hersteller haben wir in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht und konnten für uns qualitative Ergebnisse erzielen. Leider wurden auch diese nicht direkt auf die Großhändler verteilt und konnten nur direkt vom Hersteller gekauft werden. Dies erforderte die Beantragung einer EU Umsatzsteuer Nummer um den Einkauf aus EU Ländern steuerlich geltend zu machen.
Als dies nun endlich alles für uns möglich war, stellten wir nach einer Überprüfung der Tattoofarben fest, dass die neuen Ersatzfarbmittel nicht der kommenden Verordnung im Januar 2023 entsprachen. D.h. viele Farben wurden mit den Pigmenten Blau 15:3 und Grün 7 produziert. Diese fallen ebenfalls ab dem 04. Januar 2023 in die Reihe der verbotenen Pigmente! Das Prüfungszertifikat des Herstellers wurde in diesem Punkt extrem missverständlich formuliert.
Aufgrund der geringen Zeitspanne von 2-3 Monaten Verwendungszeit dieser Ersatzfarben, mussten wir uns gegen den Einkauf entscheiden. In dieser kurzen Zeit wäre es uns nicht möglich gewesen Kunden, die auf eine Farbtätowierung warten, einzusortieren. Die Wartezeit auf ein Tattoo in unserem Studio überstieg die Nutzungsdauer der Farben. Wir hätten somit zwar eine Farbpalette anbieten und erwerben können, allerdings hätten wir den Großteil der Tattoofarben ungeöffnet entsorgen müssen. Wirtschaftlich für uns als „kleines“ Tattoostudio nicht tragbar.
Ab dem 04. Januar 2023 bleiben nur sehr wenige Farbtöne übrig! Die viel zu hellen und pastelligen Farben sind für unsere Arbeiten unzureichend um eine lange Haltbarkeit der Tätowierung zu gewähren. Auch müssen wir mit weiteren Einschränkungen rechnen, die unsere Prozesse im Studio erschweren und ökonomisch sinnlos sind.
Aus diesem Grund hatten wir entschlossen vorerst nur Tätowierungen in Schwarz und Grau anzubieten, lediglich die beiden Highlights Weiß und Rot konnten wir in unser Angebot mit aufnehmen.
Stand 01.November 2022 waren wir nicht in der Lage voherzusehen wie sich die Situation rund um die REACH Verordnung entwickelte, noch wie die Hersteller die Problematik mit den beiden nicht zu ersetzenden Pigmenten Blau 15:3 und Grün 7 lösen könnten.
Wir als Studio fingen an verschiedene renommierte Farbhersteller zu testen. Diese Tests waren leider sehr kostenintensiv und langwierig. Zunächst mussten wir recherchieren, haben uns mit anderen Tattoostudios ausgestauscht und haben, aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Informationen, die Farben bestellt. In der Testphase haben wir immer nur 1 bis 2 Farbtöne angewandt, um das Ergebnis besser eingrenzen zu können. Da auch die Vearbeitung der Farben getestet werden musste und nicht ausschließlich das Ergebnis. Nach einer erfolgreichen Einarbeitung, der Heilungsphase von ca. 6-8 Wochen und das Wichtigste dem ERGEBNIS, konnten wir erst abschätzen ob wir die getesteten Farbtöne bzw. Farbmittel in unserem Sortiment aufzunehmen.
Seit August 2024 können wir wieder ein sehr gute Farbpalette ohne jegliche Bedenken anbieten. Wie immer gilt, dass wir jegliche Analysenzertifikate oder auch Materialsicherheitsdatenblätter in unserem Studio zur Verfügung stellen.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
Was ist die REACH Verordnung?
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals ‚Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien‘. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Seit dem Inkrafttreten wird die Verordnung fortlaufend aktualisiert und angepasst. REACH basiert auf dem Grundsatz: „No data, no market“ (Artikel 5). Dies bedeutet, dass Stoffe und Verwendungen, die nicht in der von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur, näheres zur Behörde wird nachfolgend erwähnt) vorgegebenen Frist registriert sind, nicht mehr verwendet werden dürfen.
Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verpflichtung zur Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure von Chemikalien, sowie auf alle Branchen, die Produkte unter Verwendung von Chemikalien herstellen. Dazu gehören auch Chemikalien, die im Alltag Anwendung finden, wie z. Beispiel: Farben, Lacke oder Reinigungsmittel.
Alle Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen müssen die Risiken (Giftigkeit, Verhalten in der Umwelt etc.) der von Ihnen hergestellten und in den Verkehr gebrachten Stoffe ermitteln und dokumentieren. Der Hersteller bzw. der Importeur ist somit für den sicheren Umgang mit seinen Chemikalien/Stoffen selbst verantwortlich.
Auch die Etiketten auf Farbflaschen und Verpackungen von Tätowierfarben und Permanent Make-up müssen an die neue REACH-Verordnung bis ins kleinste Detail angepasst werden und eine Liste der Inhaltsstoffe und relevante Sicherheitshinweise enthalten.
Was ist die ECHA?
Die ECHA (European Chemicals Agency übersetzt Europäischen Chemikalienagentur) in Helsinki übernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH. Die ECHA ist eine rechtlich selbstständige, unabhängige Regulierungsbehörde. Sie ist keine nachgeordnete Stelle der Europäischen Kommission.
Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Vertretern "interessierter Kreise" (ernannt von der Europäischen Kommission) besteht (Art. 79 REACH).
ECHA zur Regulierung der Tattoo-Farbmittel (weiterführender Link)
Was ist die Tätowiermittel-Verordnung?
Am 27. November 2008 wurde die neue deutsche Tätowiermittel-Verordnung vom 13. November 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die Verordnung trat am 1. Mai 2009 in Kraft. Vorangegangen waren 2003 und 2008 die Resolutionen ResAP(2003)2 und ResAP(2008)1 des Europarats.
Quelle: Bundesministerium für Justiz (weiterführender Link)
Liste der verbotenen Pigmente
NR | PIGMENT | BEZEICHNUNG |
---|---|---|
01 | CI 10006 | Pigment Green 8 |
02 | CI 10020 | Pigment Green 12 |
03 | CI 11680 | Pigment Yellow 1 |
04 | CI 11710 | Pigment Yellow 3 |
05 | CI 11725 | Pigment Orange 1 |
06 | CI 11740 | Pigment Yellow 65 |
07 | CI 11741 | Pigment Yellow 74 |
08 | CI 11767 | Pigment Yellow 97 |
09 | CI 12075 | Pigment Orange 5 |
10 | CI 12085 | Pigment Red 4 |
11 | CI 12120 | Pigment Red 3 |
12 | CI 12310 | Pigment Red 2 |
13 | CI 12315 | Pigment Red 22 |
14 | CI 12370 | Pigment Red 112 |
15 | CI 12380 | Pigment Red 14 |
16 | CI 12385 | Pigment Red 12 |
17 | CI 12390 | Pigment Red 17 |
18 | CI 12420 | Pigment Red 7 |
19 | CI 12460 | Pigment Red 9 |
20 | CI 12465 | Pigment Red 15 |
21 | CI 12466 | Pigment Red 269 |
22 | CI 12477 | Pigment Red 210 |
23 | CI 12480 | Pigment Brown 1 |
24 | CI 12485 | Pigment Red 146 |
25 | CI 12490 | Pigment Red 5 |
26 | CI 15510 | Pigment Orange 17 |
27 | CI 15585 | Pigment Red 53 |
28 | CI 15800 | Pigment Red 64 |
29 | CI 15865 | Pigment Red 48 |
30 | CI 15880 | Pigment Red 63 |
31 | CI 16185 | Pigment Red 193 |
32 | CI 20040 | Pigment Yellow 16 |
33 | CI 21090 | Pigment Yellow 12 |
34 | CI 21095 | Pigment Yellow 14 |
35 | CI 21096 | Pigment Yellow 55 |
36 | CI 21100 | Pigment Yellow 13 |
37 | CI 21107:1 | Pigment Yellow 87 |
38 | CI 21108 | Pigment Yellow 83 |
39 | CI 21110 | Pigment Orange 13 |
40 | CI 21115 | Pigment Orange 34 |
41 | CI 21160 | Pigment Orange 16 |
42 | CI 42535:2 | Pigment Violet 3 |
43 | CI 42555:2 | Pigment Violet 39 |
44 | CI 51319 | Pigment Violet 23 |
45 | CI 71105 | Pigment Orange 43 |
46 | CI 73360 | Pigment Red 181 |
47 | CI 73900 | Pigment Violet 19 |
48 | CI 73915 | Pigment Red 122 |
49 | CI 74100 | Pigment Blue 16 |
50 | CI 74160 | Pigment Blue 15 |
51 | CI 74260 | Pigment Green 7 |
52 | CI 77603 | Pigment Green 13 |
53 | CI 77605 | Pigment Red 104 |
54 | Pigment Orange 74 | Pigment Orange 74 |
Diese Liste ist kein offizielles Dokument der EU und dient lediglich zur Information. Quelle: Ralf Michel (Managing Director of DC-TP Europe GmbH) erstellt.